Venezuela verlängert bis zum 23. Juli die Vorabgenehmigungen für internationale Flüge der allgemeinen Luftfahrt
Zivile Betreiber müssen vor der Planung ihrer internationalen An- oder Abflugrouten eine besondere, zwingende Genehmigung bei der staatlichen Stelle einholen
Das Nationale Institut für Zivilluftfahrt (INAC) hat die Pflicht zur Vorlage von Vorabgenehmigungen für alle internationalen Flüge der allgemeinen Luftfahrt, die in Venezuela starten oder landen, bis zum 23. Juli verlängert.
Der auf luftfahrtbezogene Themen spezialisierte Anwalt Guillermo de Armas erklärte in seinem Profil im sozialen Netzwerk „X“, dass gemäß der NOTAM A0310/26, die zur Flug-Informationsregion (FIR) Maiquetía gehört, „die Verpflichtung zur vorherigen Genehmigung durch die venezolanische Luftfahrtbehörde für internationale Flüge der allgemeinen Luftfahrt mit Ursprung oder Ziel in venezolanischen Flughäfen“ verlängert wird.
Demnach bleiben die Privatoperationen im nationalen Luftraum eingeschränkt. Zivile Betreiber müssen vor der Planung ihrer internationalen An- oder Abflugrouten eine besondere, zwingende Genehmigung bei der staatlichen Stelle beantragen.
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