Der US-SEC-„Amendments to the Custody Rules“-Vorgang befindet sich bereits in der Phase der vorgeschlagenen Regelsetzung. Die Regulierungsagenda zeigt, dass das Projekt die Verwahrungsregeln modernisieren soll, die für die Vermögenswerte von Kunden von Anlageberatern und für die Fondsvermögenswerte von Investmentgesellschaften gelten, und dass Krypto-Assets in den zu behandelnden Umfang einbezogen werden sollen.[1]
Dies ist keine bereits wirksam gewordene neue Anforderung. Öffentliche Unterlagen geben derzeit weder den Wortlaut der vorgeschlagenen Regelungen an noch erläutern sie, welche Rechtssubjekte als verwahrungsfähige Krypto-Assets eingestuft werden sollen, welches konkrete Kontrollkriterium gelten würde oder welche bestehenden Bestimmungen geändert werden. In der Agenda werden lediglich die Ziele des NPRM für Oktober 2026 aufgeführt, und es gibt kein gesetzliches Enddatum.[1]
Das Verständnis des Hintergrunds ist wichtig: Die SEC hat den Vorschlag von 2023 (Safeguarding Advisory Client Assets) im Jahr 2025 offiziell zurückgezogen und hat angegeben, dass sie bei einer weiteren Befassung mit der betreffenden Regulierung neue Regeln vorschlagen wird. [2] Der Vorschlag von 2023 sah vor, die Verwahrvorschriften für Berater auf alle Kundengelder auszuweiten – einschließlich Krypto-Assets – und Regelungen wie Absonderung, Insolvenzschutz und Aufbewahrung von Unterlagen vorzuschlagen; das entspricht jedoch nicht den endgültigen Inhalten des aktuellen Vorhabens. [3]
Für Institutionen- und Produktteams ist die derzeit am besten umsetzbare Vorbereitung nicht, den endgültigen Wortlaut vorherzusagen, sondern die prüfbaren Fragen zunächst eindeutig zu beantworten: Wer darf Vorgänge an Vermögenswerten initiieren? Wer darf sie genehmigen? Wie werden Schlüssel- oder Signaturberechtigungen getrennt? Wie werden Vermögenskonten abgetrennt? Welche Aufzeichnungen werden in autorisierten, widerrufenen und Ausnahmeszenarien hinterlassen?
Der regulatorische Text ist noch nicht veröffentlicht; der Markt sollte „in Prüfung“ nicht als „Anforderung ist bereits festgelegt“ missverstehen. Doch wie sich die Verwahrpflicht nachweisen lässt, lohnt sich bereits jetzt, im Voraus zu entwerfen.
Quelle:
[1] SEC Unified Agenda, RIN 3235-AN46
[2] SEC, Safeguarding Advisory Client Assets withdrawal, 2025-06
[3] SEC Press Release 2023-30