Der führende islamische Gelehrte Pakistans erklärt den Kryptowährungshandel für unzulässig
Der renommierte islamische Gelehrte Mufti Muhammad Taqi Usmani aus Pakistan hat ein neues Fatwa erlassen, wonach der Handel mit Kryptowährungen im islamischen Recht unzulässig (haram) ist. Die unter der Aufsicht von Darul Uloom Karachi veröffentlichte Entscheidung hat eine breite Diskussion in der Krypto-Branche sowie unter muslimischen Anlegern ausgelöst.
Laut der Fatwa erfüllen Kryptowährungen wie Bitcoin ($BTC ), Ethereum ($ETH ), USDT und andere digitale Token nicht die Kriterien von „Vermögen“ (Māl) im islamischen Recht. Auf Grundlage dieser Argumentation wurde der Kauf, Verkauf und Handel dieser digitalen Vermögenswerte aus Sicht des Urteils für unzulässig erklärt.
Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine religiöse Auffassung handelt, nicht um ein gesetzliches Verbot. Die Fatwa ändert Pakistans Gesetze bezüglich Kryptowährungen nicht. Da Mufti Taqi Usmani jedoch globalen Einfluss im Bereich des islamischen Finanzwesens hat, wird erwartet, dass die Entscheidung die Anlageentscheidungen vieler Muslime weltweit beeinflussen wird.
In der Bekanntmachung wird außerdem die fortlaufende Debatte unter islamischen Gelehrten über digitale Vermögenswerte hervorgehoben. Während einige Gelehrte den Handel mit Kryptowährungen für unzulässig halten, weil Unsicherheit, Spekulation und die Beschaffenheit digitaler Vermögenswerte eine Rolle spielen, sind andere der Ansicht, dass bestimmte Kryptowährungen unter bestimmten Bedingungen zulässig sein könnten.
Für muslimische Krypto-Anleger unterstreicht diese Entwicklung, wie wichtig es ist, sich von vertrauenswürdigen Gelehrten beraten zu lassen und sowohl die finanziellen als auch die Schariah-Aspekte zu verstehen, bevor man Anlageentscheidungen trifft.
Da die weltweite Nutzung von Kryptowährungen weiter zunimmt, dürften Diskussionen über ihre Vereinbarkeit mit dem islamischen Finanzwesen noch viele Jahre ein wichtiges Thema bleiben.
Was ist eure Meinung? Glaubt ihr, dass Kryptowährungen in Zukunft schariakonform werden können? Teilt eure Meinung unten.
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Der renommierte islamische Gelehrte Mufti Muhammad Taqi Usmani aus Pakistan hat ein neues Fatwa erlassen, wonach der Handel mit Kryptowährungen im islamischen Recht unzulässig (haram) ist. Die unter der Aufsicht von Darul Uloom Karachi veröffentlichte Entscheidung hat eine breite Diskussion in der Krypto-Branche sowie unter muslimischen Anlegern ausgelöst.
Laut der Fatwa erfüllen Kryptowährungen wie Bitcoin ($BTC ), Ethereum ($ETH ), USDT und andere digitale Token nicht die Kriterien von „Vermögen“ (Māl) im islamischen Recht. Auf Grundlage dieser Argumentation wurde der Kauf, Verkauf und Handel dieser digitalen Vermögenswerte aus Sicht des Urteils für unzulässig erklärt.
Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um eine religiöse Auffassung handelt, nicht um ein gesetzliches Verbot. Die Fatwa ändert Pakistans Gesetze bezüglich Kryptowährungen nicht. Da Mufti Taqi Usmani jedoch globalen Einfluss im Bereich des islamischen Finanzwesens hat, wird erwartet, dass die Entscheidung die Anlageentscheidungen vieler Muslime weltweit beeinflussen wird.
In der Bekanntmachung wird außerdem die fortlaufende Debatte unter islamischen Gelehrten über digitale Vermögenswerte hervorgehoben. Während einige Gelehrte den Handel mit Kryptowährungen für unzulässig halten, weil Unsicherheit, Spekulation und die Beschaffenheit digitaler Vermögenswerte eine Rolle spielen, sind andere der Ansicht, dass bestimmte Kryptowährungen unter bestimmten Bedingungen zulässig sein könnten.
Für muslimische Krypto-Anleger unterstreicht diese Entwicklung, wie wichtig es ist, sich von vertrauenswürdigen Gelehrten beraten zu lassen und sowohl die finanziellen als auch die Schariah-Aspekte zu verstehen, bevor man Anlageentscheidungen trifft.
Da die weltweite Nutzung von Kryptowährungen weiter zunimmt, dürften Diskussionen über ihre Vereinbarkeit mit dem islamischen Finanzwesen noch viele Jahre ein wichtiges Thema bleiben.
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