📰 Diese Vorschrift des koreanischen Nationalen Steuerdienstes ist tatsĂ€chlich etwas kontraintuitiv: Selbst wenn eine auslĂ€ndische Börse fĂŒr virtuelle Vermögenswerte pleitegeht, mĂŒssen Personen, die dort jemals ein Konto eröffnet haben, es weiterhin als auslĂ€ndisches Finanzkonto melden.

đŸ”„ Der National Tax Service stellte am 28. des vergangenen Monats klar, dass Konten, die von Einwohnern zum Handel mit digitalen Vermögenswerten bei auslĂ€ndischen Betreibern virtueller Vermögenswerte eröffnet wurden, ihre Meldepflicht nicht automatisch verlieren, nur weil die Plattform insolvent wird. Die Plattform ist weg, aber das Konto verschwindet steuerlich nicht einfach mit.

Ehrlich gesagt dachten viele frĂŒher vielleicht, dass nach der Schließung einer Börse die Vermögenswerte ohnehin nicht zurĂŒckgeholt werden können und eine Meldung daher wenig Sinn ergibt. Aus Sicht der koreanischen Steuerbehörden sind die Frage, ob Vermögenswerte zurĂŒckgeholt werden können, und die Frage, ob ein Konto meldepflichtig ist, jedoch zwei verschiedene Dinge.

💡 Außerdem wird erwartet, dass das Volumen digitaler Vermögenswerte, die 2026 in den Meldebereich fĂŒr auslĂ€ndische Finanzkonten aufgenommen werden, 10,5 Billionen Won betrĂ€gt, also 5,4 % weniger als 2025. Obwohl das Volumen sinkt, werden die regulatorischen Anforderungen dadurch nicht gelockert.

đŸ€” Was ĂŒberrascht dich an dieser Sache mehr: dass die Meldung trotz einer Insolvenz der Plattform weiterhin erforderlich ist, oder dass auslĂ€ndische Konten selbst reguliert werden?

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