Bitwise hat kürzlich tokenisierte Aktienportfolios auf den Markt gebracht, die in einem persönlichen Wallet gespeichert werden können. Die Vermögenswerte lassen sich on-chain übertragen oder über automatisierte Strategien anpassen, aber das bedeutet nicht, dass die zugrunde liegenden Aktien zu einem vermittelnden Zwischenprodukt ohne Intermediäre geworden sind.
Tokenisierte Aktien werden in der Regel von spezialisierten Einrichtungen ausgegeben, während die zugrunde liegenden Wertpapiere in separaten Verwahrkonten gehalten werden. Der Wallet-Inhaber kontrolliert On-Chain-Tokens, die die entsprechenden Rechte repräsentieren; die Aktienregistrierung, die Verwahrung der Vermögenswerte, die Compliance-Prüfung und die Rücknahme (Rückkauf) werden jedoch weiterhin von Off-Chain-Institutionen durchgeführt.
Der private Schlüssel adressiert daher vor allem das Problem der Token-Übertragbarkeit. Er kann unautorisierte Wallet-Transfers verhindern, aber er kann nicht die Risiken beseitigen, die sich aus Emittenten, Verwahrstellen und rechtlichen Strukturen ergeben.
Einige Produkte unterscheiden außerdem zwischen „verifizierten Inhabern“ und „nicht verifizierten Inhabern“. Adressen, die zwar über DeFi Token erhalten haben, aber die Compliance-Prüfung noch nicht abgeschlossen haben, können die Token möglicherweise nur halten oder übertragen, jedoch nicht Aktien oder Cash zurücknehmen; außerdem können sie bestimmte Inhaberrechte nicht ausüben.
Das zeigt, dass On-Chain-Übertragbarkeit und rechtliches Eigentum zwei getrennte Ebenen sind. Token können rund um die Uhr gehandelt, selbst verwahrt und in DeFi integriert werden, aber ihr endgültiger Wert hängt weiterhin davon ab, ob die zugrunde liegenden Vermögenswerte tatsächlich existieren, ob die Verwahrstruktur wirksam ist und ob der Inhaber klare Rücknahme- und Anspruchsrechte hat.
Selbstverwahrung garantiert die On-Chain-Kontrolle, bedeutet aber nicht automatisch Eigentum am zugrunde liegenden Vermögenswert.
#RWA #Wallet-Technologie #tokenisierte Aktien
Tokenisierte Aktien werden in der Regel von spezialisierten Einrichtungen ausgegeben, während die zugrunde liegenden Wertpapiere in separaten Verwahrkonten gehalten werden. Der Wallet-Inhaber kontrolliert On-Chain-Tokens, die die entsprechenden Rechte repräsentieren; die Aktienregistrierung, die Verwahrung der Vermögenswerte, die Compliance-Prüfung und die Rücknahme (Rückkauf) werden jedoch weiterhin von Off-Chain-Institutionen durchgeführt.
Der private Schlüssel adressiert daher vor allem das Problem der Token-Übertragbarkeit. Er kann unautorisierte Wallet-Transfers verhindern, aber er kann nicht die Risiken beseitigen, die sich aus Emittenten, Verwahrstellen und rechtlichen Strukturen ergeben.
Einige Produkte unterscheiden außerdem zwischen „verifizierten Inhabern“ und „nicht verifizierten Inhabern“. Adressen, die zwar über DeFi Token erhalten haben, aber die Compliance-Prüfung noch nicht abgeschlossen haben, können die Token möglicherweise nur halten oder übertragen, jedoch nicht Aktien oder Cash zurücknehmen; außerdem können sie bestimmte Inhaberrechte nicht ausüben.
Das zeigt, dass On-Chain-Übertragbarkeit und rechtliches Eigentum zwei getrennte Ebenen sind. Token können rund um die Uhr gehandelt, selbst verwahrt und in DeFi integriert werden, aber ihr endgültiger Wert hängt weiterhin davon ab, ob die zugrunde liegenden Vermögenswerte tatsächlich existieren, ob die Verwahrstruktur wirksam ist und ob der Inhaber klare Rücknahme- und Anspruchsrechte hat.
Selbstverwahrung garantiert die On-Chain-Kontrolle, bedeutet aber nicht automatisch Eigentum am zugrunde liegenden Vermögenswert.
#RWA #Wallet-Technologie #tokenisierte Aktien
