Galaxy Forschungsleiter Alex Thorn erklärte, dass die US-Börsenaufsicht SEC am 18. August die „Regeln für die Aufsicht über Krypto-Assets“ (Regulation Crypto Assets, kurz „Reg Crypto“) vorgelegt habe. Dabei handelt es sich um die erste in den USA speziell für die Ausgabe und den Verkauf von Krypto-Assets entwickelte Wertpapierregel – nicht um ein bloßes Überstülpen des traditionellen Börsenaufsichtsrahmens. Der Vorschlag könnte für die US-Kryptoindustrie zwei wichtige Änderungen mit sich bringen: Erstens sollen für bestimmte Bedingungen erfüllende Token-Projekte eine legale öffentliche Ausgabe ermöglichen werden, auch an nicht qualifizierte Anleger. Zweitens soll ein klares Mechanismusgerüst geschaffen werden, damit investitionsbezogene Verträge, die mit Token zusammenhängen, nach Erfüllung der Voraussetzungen formell beendet werden können. Damit ließe sich die seit vielen Jahren bestehende Unsicherheit über die Wertpapier-Eigenschaft zahlreicher Tokens adressieren.
Laut dem Vorschlag wird Reg Crypto für Krypto-Assets gelten, die „nicht selbst Wertpapiere sind, jedoch als Bestandteil von Anlageverträgen ausgegeben oder verkauft wurden“. Das Rahmenwerk umfasst im Wesentlichen vier Phasen:
Finanzierungsphase: Es werden zwei neue Arten von Emissionsbefreiungsmechanismen eingeführt. Die Start-up-Befreiung erlaubt es Projekten, innerhalb von maximal 4 Jahren 5 Millionen US-Dollar aufzunehmen; die größere Befreiung im ähnlichen Stil des Regulation-A-Rahmens erlaubt es, innerhalb von 12 Monaten 20 Millionen bis 75 Millionen US-Dollar aufzunehmen.
Offenlegungsphase: Die Emittenten müssen Informationen offenlegen, die genauer zu Krypto-Assets passen. Dazu gehören u. a. die Token-Angebotsmenge, Entsperr-/Unlock-Pläne, Minting- und Burn-Mechanismen, Governance-Befugnisse, Informationen zu Smart Contracts, Quellcode sowie der Fortschritt beim Projektaufbau.
Bau-/Umsetzungsphase: Die Projektseite kann innerhalb der vorgegebenen Frist die zentralen Bauarbeiten abschließen, zu denen sie ihren Investoren verpflichtet ist.
Ausstiegsphase: Wenn das Projekt die relevanten Bauverpflichtungen abgeschlossen oder eingestellt hat und nach Einreichung eines Übergangsberichts, kann der investitionsbezogene Vertrag, der mit dem Token zusammenhängt, als beendet anerkannt werden. Der Token unterliegt dann nicht mehr der Wertpapieraufsicht im Rahmen dieses Anlagevertrags.
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