【Korea #禁食狗肉法 tritt 2027 offiziell in Kraft #動保邁向新里程碑 】
Das südkoreanische Parlament hat in der jüngsten Zeit offiziell „#禁食狗肉法 “ verabschiedet und verbietet damit ausdrücklich das Halten, Züchten, Schlachten und den Verkauf von Hundefleisch zu Ernährungszwecken. Das Gesetz sieht eine dreijährige Übergangsfrist vor und wird 2027 offiziell vollständig in Kraft treten. Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen Personen, die illegal in der Hundefleischbranche tätig sind, mit strafrechtlichen Konsequenzen und Geldstrafen rechnen. Die Regierung wird außerdem bestehende Anbieter bei der Umstellung unterstützen und die Hundefleischindustrie, die seit Jahrzehnten besteht, schrittweise beenden.
In den letzten Jahren hat das Bewusstsein für den Tierschutz zugenommen, wodurch der Anteil der Koreaner, die Hunde halten, stetig steigt. Immer mehr Menschen betrachten Hunde als Familienmitglieder statt als Nutztiere zum Verzehr. Mehrere Umfragen zeigen zudem, dass die meisten Koreaner kein Hundefleisch mehr essen. Jüngere Generationen befürworten ein umfassendes Verbot der Hundefleischindustrie noch deutlich stärker.
Nach der Verabschiedung des Gesetzes begrüßten Tierschutzorganisationen in ganz Korea die Entscheidung. Sie sehen darin einen wichtigen Meilenstein für die Förderung des Tierschutzes und ein Zeichen dafür, dass Korea in der Behandlung von Tieren auf humane Weise einen historischen Schritt vorankommt. Viele internationale Tierschutzorganisationen äußerten ebenfalls Anerkennung und hoffen, dass künftig weitere Länder nachziehen und gemeinsam die globalen Tierschutzstandards verbessern.
Wenn das Gesetz nach dem Jahr 2027 offiziell umgesetzt wird, wird Korea in der Region Asiens zu einem wichtigen Vorreiterstaat beim Verbot des Verzehrs von Hundefleisch. Diese Reform spiegelt nicht nur den Wandel gesellschaftlicher Werte wider, sondern zeigt auch die Entschlossenheit der Regierung, das Leben von Tieren zu respektieren und zu schützen. Damit wird ein neues Kapitel für die weltweite Entwicklung des Tierschutzes aufgeschlagen.