SEC-Kommissarin Hester Peirce meldet sich erneut zu Wort: Bestimmte Krypto-Kustodial-Bestände und On-Chain-Kreditstrategien müssen die bundesweiten Wertpapiergesetze einhalten.

Peirce stellt klar: Wenn Aktivitäten mit Krypto-Assets, die ursprünglich unter die Wertpapiergesetze fielen, auf die Blockchain verlagert werden, bedeutet das nicht, dass sie sich der Aufsicht entziehen können. Derzeit unterscheiden sich die Produktformen von Kustodial-Beständen stark: von vollständig durch Smart Contracts automatisch zugewiesenen Mitteln bis hin zu zentralen Entscheidungen durch das Team.

Jede Institution oder jede Person, die an der Verwaltung von Kustodial-Beständen oder On-Chain-Kreditstrategien beteiligt ist, muss prüfen, ob ihre Aktivitäten bereits aufsichtsrechtliche Compliance-Pflichten nach den bundesweiten Wertpapiergesetzen auslösen. Das gilt insbesondere für Vorgänge wie die Auswahl von Ertragsstrategien, die Anpassung von Vermögensallokationen sowie die Festlegung von Zinssätzen und Liquidationsbedingungen.

Besonders bemerkenswert ist, dass die SEC mit ihrer aktuellen Stellungnahme auch eine offene Haltung erkennen lässt: Sie begrüßt den Dialog mit Marktteilnehmern, um Compliance-Pfade gemeinsam zu erkunden. Gleichzeitig bittet sie um Rückmeldungen aus dem Markt, ob Änderungen an den bestehenden Regeln erforderlich sind, um neue Produktformen wie Krypto-Kustodial-Bestände und On-Chain-Kredite besser abzubilden.

Die regulatorischen Grenzen werden zunehmend klarer, und der Prozess der Compliance-Integration in der Krypto-Branche schreitet weiter voran.

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