《GENIUS Act》1-Jahres-Jubiläum: Begleitregeln überfällig – Fortschritt bei der Regulierung von US-Stablecoins blockiert

Am 20. Juli: Das erste US-Bundesgesetz für zahlungsbasierte Stablecoins, der „GENIUS Act“, feierte sein erstes Unterzeichnungsjubiläum. Doch Aufsichtsbehörden wie das OCC, die Fed und das Finanzministerium konnten die endgültigen Durchführungsbestimmungen nicht innerhalb der am 18. Juli festgelegten Frist veröffentlichen; statt dessen wurden nur Entwürfe herausgegeben, wodurch der Compliance-Fortschritt der Branche ausgebremst wurde.

Laut Gesetz wurde der „GENIUS Act“ am 18. Juli 2025 von Präsident Trump unterzeichnet und in Kraft gesetzt. Er sieht vor, dass Emittenten von Stablecoins ausreichend hohe, hochliquide Vermögenswerte bereithalten müssen, direkte Gewinnausschüttungen an Nutzer untersagt sind und Stablecoins vollständig in die Geldwäschebekämpfungsaufsicht einbezogen werden;

Das Gesetz bestimmt außerdem, dass Emittenten mit einer Marktkapitalisierung von über 10 Milliarden US-Dollar innerhalb von 360 Tagen in die bundesstaatliche Aufsicht des OCC integriert werden müssen. Dies wirkt sich unmittelbar auf die beiden führenden Emittenten USDT und USDC aus, da beide zusammen 314 Milliarden US-Dollar am Stablecoin-Markt halten und 83% des Marktanteils ausmachen.

Nach den Vorgaben des Gesetzes sollen die einschlägigen Behörden die endgültigen Detailregelungen bis zum 18. Juli 2026 umsetzen. Das OCC veröffentlichte am 25. Februar 2026 als erstes einen Entwurf für entsprechende Regeln; später zogen FDIC und das Finanzministerium nach. Bis zu diesem Zeitpunkt befinden sich die wichtigsten Regelwerke jedoch weiterhin im Entwurfsstadium.

Zudem haben die Einschränkungen beim Ausschüttungsverbot den Markt dazu veranlasst, das Produkt „renditebasierter Stablecoin“ als neue Variante hervorzubringen. Die Emittenten übertragen dabei über eine „Verpackungs“-Schicht die Rendite aus Schatzwechseln an die Nutzer; dieses innovative Modell steuerte in diesem ersten Quartal mehr als die Hälfte der neu hinzugekommenen Stablecoin-Angebote bei.

Insgesamt konzentriert sich der Kernkonflikt bei den regulatorischen Verzögerungen derzeit auf die Bestimmungen zu Erträgen. Dabei sorgen sich traditionelle Banken, dass solche Produkte Kundeneinlagen abziehen, während die Krypto-Branche das bestehende Compliance-Modell als akzeptabel ansieht. Diese Differenz hat auch den Fortschritt des „CLARITY Act“ ausgebremst.

Auch international bildet das Gesetz wie die EU MiCA einen doppelten Compliance-Maßstab. USDC hat bereits eine EU-Compliance-Zulassung erhalten; USDT wurde hingegen wegen Nichterfüllung der MiCA-Regeln bei mehreren europäischen Börsen abgezogen. Daher müssen grenzüberschreitende Stablecoin-Unternehmen gleichzeitig zwei Aufsichtsrahmen erfüllen.

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