đŸ”„BREAKING: Eine neue islamische Rechtsentscheidung (FATWA) von Dar-ul-Ifta Faizan-e-Shariat besagt, dass KryptowĂ€hrungen nicht von Natur aus haram sind. Laut der Fatwa können der Kauf, Verkauf und die Übertragung von Krypto unter bestimmten sharia-konformen Bedingungen zulĂ€ssig sein.

Die Entscheidung erkennt KryptowĂ€hrung als ĂŒbertragbares digitales Gut an, Ă€hnlich wie Software, Domainnamen, Urheberrechte und andere rechtmĂ€ĂŸig besessene digitale Vermögenswerte. Dabei wird jedoch betont, dass Krypto-Transaktionen frei von Riba (Zinsen), GlĂŒcksspiel, Betrug, TĂ€uschung sowie gefĂ€lschten oder rechtswidrigen AktivitĂ€ten bleiben mĂŒssen.

Die Fatwa rĂ€t Anlegern außerdem, stark spekulative Meme-Coins zu vermeiden, da sie ein extrem hohes Risiko bergen, und stattdessen eher stabilere oder durch Vermögenswerte abgesicherte KryptowĂ€hrungen in Betracht zu ziehen. Zudem wird klargestellt, dass allein die PreisvolatilitĂ€t Krypto nicht haram macht, da Schwankungen bei vielen zulĂ€ssigen Vermögenswerten ĂŒblich sind.

Kernaussage: Krypto selbst ist nicht automatisch verboten – die Art der Transaktion, die Art des Vermögenswerts und die Einhaltung islamischer GrundsĂ€tze entscheiden darĂŒber, ob es halal ist oder nicht.

Quelle: Dar-ul-Ifta Faizan-e-Shariat | Referenz 9351 | Erteilt: 15. Juli 2026

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