Japans House of Councillors verabschiedete am 15. Juli einen Gesetzentwurf, um das Gesetz über Finanzinstrumente und Börsen sowie das Zahlungsgesetz zu ändern und Krypto-Assets als Finanzprodukte neu zu definieren. Laut Foresight News benennt der Gesetzentwurf Krypto-Asset-Börsenbetreiber in Krypto-Asset-Handelsbetreiber um, erhöht die maximale Haftstrafe für nicht registrierte Verkäufe von 3 Jahren auf 10 Jahre sowie die Geldstrafen von 3 Millionen Yen auf 10 Millionen Yen und führt Insiderhandelsregeln ein, die den Handel auf der Grundlage nicht offengelegter wesentlicher Informationen verbieten. Bestimmte Krypto-Asset-Emittenten müssen nun jährliche regelmäßige Offenlegungen vornehmen. In Bezug auf die Besteuerung wechselt der Gesetzentwurf von der umfassenden Besteuerung (bis zu 55 %) zur getrennten Selbstauskunfts-Besteuerung (ungefähr 20 %), wodurch Verluste für 3 Jahre vorgetragen werden können; das neue Steuersystem soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Die vorgeschlagenen Änderungen schaffen außerdem einen Rahmen zur Unterstützung der Schaffung von Kryptowährungs-ETFs.