Die Transfer-Agents an der Wall Street melden sich bei der SEC zu Wort.
Die Securities Transfer Association (STA) hat der SEC einen Brief geschickt; das Kernanliegen lässt sich auf eins herunterbrechen: Die Tokenisierungsregeln für Aktien sollten vorrangig den „Emittenten-Ermächtigungsmodus“ anwenden – statt des derzeit von Ondo und Kraken xStocks dominierten Drittanbieter-Synthese-Pfads.
Die Bedenken der STA sind sehr konkret:
· Drittanbieter-Tokens wurden nicht mit dem Emittenten in eine direkte rechtliche Beziehung gebracht, wodurch Aktionärsrechte geschwächt werden
· Anleger tragen in der Praxis das Risiko der Plattform, des Verwahrers und der Gegenpartei – nicht aber ein echtes Beteiligungsrisiko
· Plattformen verpacken „börsennotierte Unternehmens-Tokens“, ohne die Zustimmung des Emittenten einzuholen; das könnte nach Irreführung riechen
Gleichzeitig fordert die STA die DTCC und Transfer-Agents auf, das DRS-Direktregistrierungssystem zu vereinfachen, um einen Compliance-Korridor für digitale Wertpapiere zu schaffen.
Der Markt für tokenisierte Aktien hat derzeit ungefähr ein Volumen von 2 Milliarden US-Dollar; die SEC hat noch keine formellen Regeln veröffentlicht. Die Bedeutung dieses Schreibens liegt darin, dass die traditionellen Infrastrukturanbieter für Wertpapiere beginnen, die Definitionshoheit für das Tokenisierungsnarrativ aktiv zu umkämpfen – statt die von der Kryptoindustrie „aus dem Nichts“ vorgegebenen Fakten passiv zu akzeptieren.
Wenn die SEC der Argumentation der STA folgt, steht das bestehende Modell der synthetischen Aktien durch Dritte unter hohem Umstrukturierungsdruck; Emittenten-direkt verbundene Lösungen würden zur Compliance-Leitlinie.
#Tokenization #RWA #SEC
Die Securities Transfer Association (STA) hat der SEC einen Brief geschickt; das Kernanliegen lässt sich auf eins herunterbrechen: Die Tokenisierungsregeln für Aktien sollten vorrangig den „Emittenten-Ermächtigungsmodus“ anwenden – statt des derzeit von Ondo und Kraken xStocks dominierten Drittanbieter-Synthese-Pfads.
Die Bedenken der STA sind sehr konkret:
· Drittanbieter-Tokens wurden nicht mit dem Emittenten in eine direkte rechtliche Beziehung gebracht, wodurch Aktionärsrechte geschwächt werden
· Anleger tragen in der Praxis das Risiko der Plattform, des Verwahrers und der Gegenpartei – nicht aber ein echtes Beteiligungsrisiko
· Plattformen verpacken „börsennotierte Unternehmens-Tokens“, ohne die Zustimmung des Emittenten einzuholen; das könnte nach Irreführung riechen
Gleichzeitig fordert die STA die DTCC und Transfer-Agents auf, das DRS-Direktregistrierungssystem zu vereinfachen, um einen Compliance-Korridor für digitale Wertpapiere zu schaffen.
Der Markt für tokenisierte Aktien hat derzeit ungefähr ein Volumen von 2 Milliarden US-Dollar; die SEC hat noch keine formellen Regeln veröffentlicht. Die Bedeutung dieses Schreibens liegt darin, dass die traditionellen Infrastrukturanbieter für Wertpapiere beginnen, die Definitionshoheit für das Tokenisierungsnarrativ aktiv zu umkämpfen – statt die von der Kryptoindustrie „aus dem Nichts“ vorgegebenen Fakten passiv zu akzeptieren.
Wenn die SEC der Argumentation der STA folgt, steht das bestehende Modell der synthetischen Aktien durch Dritte unter hohem Umstrukturierungsdruck; Emittenten-direkt verbundene Lösungen würden zur Compliance-Leitlinie.
#Tokenization #RWA #SEC