🚨 🚨#BPISeeksToInterveneInNoahDoeCase

Einer der bizarrsten und gefährlichsten Rechtsstreitigkeiten in der Krypto-Geschichte hat gerade einen massiven Fürsprecher bekommen. Das in Washington, D.C., ansässige Bitcoin Policy Institute (BPI) hat offiziell einen Antrag eingereicht, um als Beklagter in der berüchtigten „Noah Doe“-Sache vor dem Obersten Gerichtshof des Bundesstaats New York beizutreten.

Hier ist die datenbasierte Aufschlüsselung, was gerade passiert und warum es für die rechtliche Zukunft der Selbstverwahrung entscheidend ist:

⚖️ Die „Noah Doe“-Bedrohung

  • Die absurde Behauptung: Ein anonymer Kläger („Noah Doe“) versucht, das Abandoned Property Law von New York zu nutzen, um sich den rechtlichen Eigentumsanspruch für 39.069 inaktive Bitcoin-Adressen zu sichern, die ungefähr 3,8 Millionen BTC halten (im Wert von über 280 Milliarden USD).

  • Die Ziele: Diese weitreichende Behauptung umfasst unberührte, früh geschürfte Coins, die Satoshi Nakamoto zuzuordnen sind, sowie Gelder aus dem Mt.-Gox-Hack. Der Kläger argumentiert, dass 5+ Jahre On-Chain-Inaktivität bedeuten, die Coins seien rechtlich „aufgegeben“, und dass er der rechtmäßige „Finder“ sei.

🛡️ Der rechtliche Gegenangriff von BPI

  • Das Eingreifen: Vertreten durch die renommierte Anwaltskanzlei White & Case hat die gemeinnützige Organisation BPI am 10. Juli offiziell beantragt, in dieses Verfahren einzutreten, um die Klage abzuweisen. Sie haben eine vorgeschlagene Antwort mit 15 bejahenden Einwänden eingereicht und planen, einen Antrag auf Klageabweisung einzureichen.

  • HODLing ist NICHT das Aufgeben: BPI verwahrt langfristige Bitcoin-Reserven selbst (selbst custody), die zu Noa Doe‘s lächerlicher Definition von „aufgegeben“ passen. BPI argumentiert rechtlich, dass das langfristige Halten eines Vermögenswerts ohne Bewegung eine gezielte Anlagestrategie ist – keine Aufgabe.

  • Öffentliche Schlüssel sind nicht private Schlüssel: BPIs zentrales Argument legt fest, dass das bloße Erlernen einer öffentlichen Adresse in einem Block-Explorer nicht das Eigentum an den Vermögenswerten begründet – im Vergleich dazu, Geld von jemandem zu beanspruchen, nur weil man die Bankkontonummer dieser Person kennt.

🔍 Warum das für Sie wichtig ist

Auch wenn ein Richter eine On-Chain-Transaktion nicht physisch erzwingen kann, ohne die privaten Schlüssel, richtet sich diese Klage auf die grundlegenden Eigentumsrechte digitaler Vermögenswerte. Wenn ein US-Gericht ein Präzedenzfall schaffen würde, wonach langfristig inaktive Wallets rechtlich von einem Dritten „Finder“ unter staatlichen Eigentumsrechten beansprucht werden könnten, würde die rechtliche Definition von digitalem Eigentum zersplittern. BPI greift ein, um die rechtliche Unantastbarkeit des „HODL“ zu schützen.

Glauben Sie, dass der Richter diese Klage sofort abweisen wird, oder könnte sich das hinziehen und ein gefährliches juristisches Präzedenzurteil für inaktive Wallets schaffen? Lassen Sie uns das in den Kommentaren diskutieren! 👇

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