đĄ Die EU verlangt AnonymitĂ€t⊠aber laut den Regeln â neue VorschlĂ€ge zur PrivatsphĂ€re in der Blockchain
â Der EuropĂ€ische Datenschutzausschuss (EDPB) hat einen Regelungsentwurf veröffentlicht, der Blockchain mit der DSGVO in Einklang bringen soll.
â Ziel ist es, die personenbezogenen Daten von Krypto-Investoren zu schĂŒtzen, ohne die Transparenz von DLT-Netzwerken zu gefĂ€hrden.
Was wird vorgeschlagen: â Anonymisierung oder Pseudonymisierung von Daten zu verwenden
â Statt Adressen und IP â Hashes, die nicht mit einer bestimmten Person verknĂŒpft werden können
â Alle persönlichen Informationen â auĂerhalb der Blockchain, nur mit Erlaubnis zugĂ€nglich
Warum das alles? â Um die Risiken von Datenlecks zu verringern,
â Und den Konflikt zwischen Dezentralisierung und PrivatsphĂ€re im rechtlichen Rahmen der EU zu beseitigen.
đ Das Dokument ist bis zum 9. Juni 2025 zur Diskussion geöffnet.
Es wurde auch die Schaffung von Europeum â der ersten âsovereign blockchainâ der EU â angekĂŒndigt.
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