#BİNANCE #Mica #fermeture Die AMF erinnert daran, dass die Übergangsfrist für PSAN, um weiterhin Dienstleistungen zu Krypto-Assets in Frankreich ohne Genehmigung unter MiCA anzubieten, am 1. Juli 2026 endet.
Die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich digitaler Vermögenswerte (PSAN), die vor Inkrafttreten der europäischen Verordnung MiCA Dienstleistungen zu Krypto-Assets anbieten, haben bis zum 1. Juli 2026 Zeit, eine MiCA-Genehmigung zu beantragen. Die AMF fordert die PSAN, die beabsichtigen, ihre Tätigkeiten fortzusetzen und keinen Genehmigungsantrag eingereicht haben, dazu auf, dies so schnell wie möglich zu tun, wobei die Qualität des eingereichten Dossiers zu beachten ist. Sie fordert die PSAN, die ihre Tätigkeiten nicht fortsetzen möchten, auf, die für eine geordnete Beendigung der Tätigkeit erforderlichen Fristen zu berücksichtigen.