#EUPrivacyCoinBan 🇪🇺 Die Europäische Union verbietet ANONYMEN Kryptowährungstransaktionen NICHT
🖤 Das Europäische Parlament hat ein neues Paket von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und AML-Regeln (AMLR) angenommen, die im Sommer 2027 in Kraft treten werden.
🖤 AMLR ist keine Regulierung von Kryptowährungen, sondern ein erweitertes AML/CFT-System für Institutionen mit dem Status "verpflichtete Einheiten" (OEs).
🖤 AMLR verhängt keine Verbote für Überweisungen von nicht verwahrenden Wallets wie Ledger, Safepal, Metamask usw., noch schränkt es P2P-Transaktionen ein.
🖤 Sie können Ihre Wallets verwenden, um Waren/Dienstleistungen innerhalb der EU ohne Einschränkungen zu kaufen.
🖤 Die bestehende MiCA-Regulierung verbietet bereits die Listung von Krypto-Assets mit integrierten Anonymisierungsfunktionen.
🖤 Alle Finanzinstitute, einschließlich CSPs (Krypto-Asset-Dienstleister), sowie nicht-finanzielle Organisationen wie Fußballvereine oder Glücksspiel fallen unter AMLR.
🖤 AMLR gilt grundsätzlich nicht für Hersteller von Hardware und Software zur Selbstverwahrung von Kryptowährungen. Standard-KYC/AML-Verfahren werden für alle CASPs (Krypto-Asset-Dienstleister, z.B. Krypto-Börsen) erforderlich sein, die von MiCA reguliert werden.
🖤 Laut AMLR dürfen verwahrende Krypto-Unternehmen keine Dienstleistungen für anonyme Nutzer anbieten, was bereits in Europa verboten ist.
🖤 Bestehende Krypto-Regulierungen (FATF, TFR) verlangen bereits, dass Krypto-Börsen Daten zu Transaktionen mit nicht verwahrenden Wallets sammeln.
🖤 Nach AMLR, Art. 59, sind Bargeldzahlungen tatsächlich auf 10.000 € begrenzt, mit der Möglichkeit, niedrigere Grenzen einzuführen.
Fazit: AMLR verhängt keine Einschränkungen bei der Nutzung von Wallets oder P2P-Transaktionen, was den Nutzern erlaubt, ihre Krypto-Assets frei zu verwalten. Daher wird die Auswirkung von AMLR auf Krypto äußerst begrenzt sein.
📄 Vollständiges 329-seitiges Dokument zur Einsichtnahme verfügbar: 1297044EN.pdf